Aus Pflicht wird Sicherheitskultur
SiGeKo
für Ihr Bauvorhaben.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung: Vorankündigung, SiGe-Plan, Koordination der Gewerke und Begleitung Ihrer Baustelle von der Planung bis zur Übergabe. Persönlich vor Ort in Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit für Unternehmen mit mehreren Standorten.
Bauen ohne Reibungsverluste bei der Sicherheit
Auf jeder Baustelle treffen Gewerke, Zeitpläne und Sicherheitsanforderungen aufeinander. Genau dort setzt die Koordination an: Wir planen die Schutzmaßnahmen, koordinieren die Beteiligten und entlasten Bauherrn und Planer von den operativen Aufgaben nach Baustellenverordnung.
Wir begleiten Vorhaben in Industrie, Gewerbe und öffentlicher Hand, vom Umbau im laufenden Betrieb bis zum Neubau. Mit klaren Prozessen, regelmäßigen Begehungen und einer Dokumentation, die im Schadensfall trägt.
Sechs Bausteine der Koordination
Koordination in Planungs- und Ausführungsphase, modular je nach Größe und Komplexität des Vorhabens.
Vorankündigung und SiGe-Plan
Erstellung der Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV und des SiGe-Plans einschließlich Aushang auf der Baustelle.
Koordination in der Planung
Frühzeitige Abstimmung mit Architekt, Fachplanern und Bauherr zu sicherheitsrelevanten Schnittstellen.
Koordination in der Ausführung
Regelmäßige Baustellenbegehungen, Koordination der Gewerke und Fortschreibung des SiGe-Plans.
Unterlage für spätere Arbeiten
Erstellung der Unterlage nach § 3 BaustellV für Wartung, Instandsetzung und spätere Arbeiten am Bauwerk.
Gefährdungsbeurteilungen am Bau
Unterstützung bei besonderen Gefährdungen wie Höhenarbeit, Tiefbau, Asbest oder Arbeiten in engen Räumen.
Begehungen und Reporting
Dokumentierte Begehungen mit Mängelaufnahme, Fristen und Nachverfolgung in einem nachvollziehbaren Bericht.
Drei Gründe für die Zusammenarbeit
Bauherr entlastet
Wir übernehmen die Aufgaben aus der Baustellenverordnung im Auftrag des Bauherrn, mit klarer Schnittstelle zur Bauleitung.
Praxis statt Aktenordner
Koordination, die auf der Baustelle wirkt: konkrete Maßnahmen, klare Zuständigkeiten, kurze Wege.
In NRW vor Ort, deutschlandweit im Einsatz
Sitz in Brüggen am Niederrhein, kurze Wege in ganz Nordrhein-Westfalen. Unternehmen mit mehreren Standorten betreuen wir bundesweit.
Zum SiGeKo
Wann muss ein SiGeKo bestellt werden?
Nach § 3 Baustellenverordnung muss ein Koordinator bestellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Eine Vorankündigung an die zuständige Behörde ist erforderlich, wenn die Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang 500 Personentage übersteigt.
Was macht der SiGeKo in Planung und Ausführung?
In der Planungsphase erstellt er den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und die Vorankündigung. In der Ausführungsphase koordiniert er die Maßnahmen der Gewerke vor Ort, führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch und schreibt den SiGe-Plan bei Änderungen fort.
Wer ist für die Bestellung verantwortlich?
Der Bauherr, also jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben durchführen lässt. Ihn treffen die Pflichten nach Baustellenverordnung, insbesondere die Bestellung eines geeigneten Koordinators. Die Aufgaben können auf einen Dritten übertragen werden.
Wonach richtet sich der Aufwand?
Der Aufwand richtet sich nach Bausumme, Bauzeit, Anzahl der Gewerke und Komplexität des Vorhabens. Wir kalkulieren transparent nach Planungs- und Ausführungsphase.
Ihr Ansprechpartner
Mario Holz
Founder & Principal Consultant. Sie erreichen bei uns keine Hotline, sondern Fachkräfte mit Erfahrung. Jede Anfrage prüfen wir einzeln und melden uns innerhalb eines Werktags mit einer klaren Einschätzung.
Ihr Bauvorhaben, sicher koordiniert
Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.