Aus Pflicht wird Sicherheitskultur
Externer
Gefahrgutbeauftragter.
Sichere Abwicklung von Versand, Transport und Lagerung gefährlicher Güter. Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter, Schulung Ihrer Beschäftigten und Dokumentation nach ADR und GbV. Persönlich vor Ort in Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit für Unternehmen mit mehreren Standorten.
Gefahrgut ohne böse Überraschungen
Fehler beim Gefahrguttransport führen schnell zu Bußgeldern, Lieferstopps oder Haftungsfragen gegenüber Spediteur und Empfänger. Wir sorgen dafür, dass Versandprozesse, Verpackung, Kennzeichnung und Papiere den Anforderungen aus ADR, GGVSEB und GbV entsprechen.
Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, schulen die Beteiligten und sind Ansprechpartner bei Kontrollen durch Behörden und Polizei.
Sechs Bausteine im Gefahrgut
Bestellung, laufende Betreuung und Schulungen, modular kombinierbar und passend zu Ihrem Versandvolumen und Ihren Stoffen.
Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
Schriftliche Bestellung nach § 3 GbV mit jährlichem Bericht an die Unternehmensleitung.
Schwachstellen- und Prozessanalyse
Aufnahme Ihrer Versand- und Lagerprozesse, Erkennen von Risiken und Ableitung konkreter Maßnahmen.
Beförderungspapiere und Kennzeichnung
Prüfung und Vorlagen für Beförderungspapiere, Kennzeichnung von Versandstücken, Großzetteln und Fahrzeugen.
Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR
Regelmäßige Unterweisung aller an der Beförderung beteiligten Personen, dokumentiert und prüfsicher.
Verpackung und Ladungssicherung
Beratung zu UN-geprüften Verpackungen, Zusammenladeverboten, Ladungssicherung und Stoffverträglichkeit.
Ausnahmen und Freigrenzen
Prüfung, ob und in welchem Umfang Erleichterungen nach 1.1.3.6 ADR oder Kleinmengenregelungen anwendbar sind.
Drei Gründe für die Zusammenarbeit
Klare Verantwortlichkeit
Sie haben feste Ansprechpartner als bestellte Gefahrgutbeauftragte statt wechselnder Berater.
Praxis statt Lehrbuch
Lösungen, die in Versand, Lager und Werkverkehr umsetzbar sind, ohne Ihren Betrieb auszubremsen.
In NRW vor Ort, deutschlandweit im Einsatz
Sitz in Brüggen am Niederrhein, kurze Wege in ganz Nordrhein-Westfalen. Unternehmen mit mehreren Standorten betreuen wir bundesweit.
Zum Gefahrgutbeauftragten
Wann braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn seine Tätigkeit das Befördern, Verpacken, Einfüllen, Verladen oder Entladen gefährlicher Güter umfasst. Ausnahmen gelten für bestimmte Kleinmengen und Tätigkeiten unterhalb der Freigrenzen nach ADR 1.1.3.6.
Welche Aufgaben übernimmt der externe Gefahrgutbeauftragte?
Wir überwachen die Einhaltung von ADR, GGVSEB und GbV, unterweisen die Beteiligten, erstellen den jährlichen Bericht an die Unternehmensleitung sowie Unfallberichte und Schwachstellenanalysen und beraten zu Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungspapieren.
Welche Regelwerke gelten für den Gefahrguttransport?
Für den Straßentransport gilt das ADR, national umgesetzt durch die GGVSEB. Hinzu kommen die GbV, die Gefahrstoffverordnung und je nach Verkehrsträger weitere Regelwerke wie RID (Schiene) oder IMDG (See).
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Versandvolumen, Stoffen, Anzahl der Standorte und Beratungsumfang. Wir bieten Pauschalverträge mit klar definierten Leistungen und festen monatlichen Kosten.
Ihr Ansprechpartner
Mario Holz
Founder & Principal Consultant. Sie erreichen bei uns keine Hotline, sondern Fachkräfte mit Erfahrung. Jede Anfrage prüfen wir einzeln und melden uns innerhalb eines Werktags mit einer klaren Einschätzung.
Gefahrgut sicher und planbar
Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.